Zum 31. Dezember 2022 endete für Behörden die Frist für die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG). Traurige Realität: Bis auf eine Ausnahme erreichte keine Behörde den geforderten Reifegrad. Bei den Vorgaben des OZG spielten die Anforderungen einer nutzerzentrierten, Mensch-Zentrierten Entwicklung mit dem Human Centered Design Process (HCD) nach DIN EN ISO 9241-210, die Berücksichtigung der in der DIN EN ISO 9241-110 definierten Interaktionsprinzipien und insbesondere die Gebrauchstauglichkeit (Effizienz von behördlichen Verfahren) nach ISO 9241-11 in den Vorgaben keine Rolle.
Inzwischen liegt der Referenten-Entwurf des OZG-Erweiterungsgesetzes („OZG 2.0“) vor und auch hier finden sich keine Vorgaben, wie (und ob) Bedürfnisse der Nutzer:innen strukturiert im Entwicklungsprozess in die Umsetzung einfließen und die Usability und User Experience der umgesetzten Vorhaben verifiziert wird. In unserer Session diskutieren wir mit euch die daraus resultierenden Konsequenzen.